Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst ist es richtig, dass ein Stromliefervertrag auch mit bloßer Abnahme von Strom zustande kommt.
Wenn Sie allerdings nachweislich ausgezogen sind und auch ein Aufhebungsvertrag vorlegen können, dann besteht von Ihrer Seite aus keine Zahlungsverpflichtung mehr, da Sie auch faktisch kein Strom mehr abgenommen haben.
Die Stromfirma muss sich daher an Ihren Vermieter als Eigentümer der Immobilie wenden, der Sie im Übrigen auch angemeldet hat.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, den Vermieter per Einschreiben unter Fristsetzung aufzufordern, die Stromkosten zu übernehmen.
Sollte er dies nicht tun und werden Sie verklagt, können Sie den Vermieter im schlimmsten Fall, wenn das Gericht eine Zahlungsverpflichtung ansieht, was ich aber bezweifle, dem Vermieter den Streit verkünden und sich sämtliche Kosten von ihm zurück holen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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