Wenn er gewinnt, liegt der Schaden bei mir, wenn er verliert, wälzt er die Kosten auf die Einwohner der Stadt Düsseldorf ab. Ich möchte ihn persönlich aber nicht nur für die entstandenen Kosten eines Prozesses, sondern für den mir entstehenden Schaden haftbar machen. Mir ist bewusst, dass diese Anfrage bezüglich einer „Staatshaftung" sehr selten vorkommen mag, aber wie ich (als Laie) gehört habe, gibt es einen solchen Paragrafen tatsächlich: „dass der einzelne für den Staat haftet" Ich möchte gerne einen Anwalt bitten, definitiv zu prüfen, ob man einen solchen Antrag auf „Staatshaftung" einigermaßen abgesichert stellen kann, um den Beamten, der sich quasi unverletzlich fühlt, auf sein persönliches Risiko in die Haftung zu nehmen.