.-€ Mahngebühr eingelegt mit der Begrüdung ich sei nicht in Verzug, da ich weder eine Rechnung, noch eine Zahlungserinnerung oder Mahnung bekommen habe. Ob ich per e-mail über meinen ebay Account eine Mahnung erhalten habe, konnte ich nicht mehr recherchieren da zu lange her, habe aber bei e-bay nachgefragt. ... Text=13%20U%201515/93" target="_blank" class="djo_link" title="OLG Dresden, 04.04.1995 - 13 U 1515/93: Inkassokosten als Verzugsschaden">13 U 1515/93</a> Frage: Muß ich die Mahngebühr bezahlen obwohl ich nicht gemahnt wurde, wie stehen die Chancen, daß ich verklagt werde und den Prozeß verliere und kann ich bei diesem Bilderkauf jetzt nach 9 Monaten von meinem Widerrufsrecht gebauch machen, da das Bild erst vorgestern geliefert wurde und es mir nicht gefällt ?