Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Bevor ich Ihrer Frage komme, möchte ich Ihnen kurz erläutern, dass die Löschung einer Grundschuld nicht die Angelegenheit der Bank ist, hierum sollte sich vordringlich der Notar kümmern, weil die Löschung im Grundbuch erfolgen muss und der Notar schließlich nicht nur den Kaufvertrag vorliest, sondern ihn auch umsetzt. Üblicherweise werden von ihm die Löschungsbewilligungen der beteiligten Banken (in Ihrem Fall der Commerzbank) eingeholt und die Löschung schließlich beantragt.
Zu Ihrer Frage:
die Commerzbank muss nur dann den Verzugsschaden zahlen, wenn sie sich auch im Verzug befindet. In Verzug kommt man gemäß § 286 BGB
durch eine Mahnung oder durch den Ablauf einer kalendermäßig bestimmten Frist. Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob eine Mahnung erfolgt ist oder ihr Schreiben als Mahnung auszulegen ist, wiederholen sie noch einmal Ihr Begehren auf Erteilung der Löschungsbewilligung und setzten Sie eine Frist. Holen Sie sich außerdem die Unterstützung des Notars, damit die Abwicklung wieder in Gang kommt.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben. Sollten Sie noch Nachfragen haben, nutzen Sie die Nachfrageoption.
Mit freudigen Grüßen
Wiebersiek
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Wiebersiek
Vielen Dank für Ihre Antwort. Darf ich nachhaken?
Ich habe am 18. September besagte Commerzbank per Einschreiben aufgefordert, eine Löschungsbewilligung zu erstellen. Bis jetzt hat die Commerzbank nicht reagiert.
Das Problem: Handwerkerrechnungen kann ich jetzt nicht begleichen, da die Kaufpreiszahlung wegen oben genannter Bank nicht fließt! Auch mussten wir zwischenfinanzieren, was uns monatlich obendrein 400 Euro kostet. Kann es tatsächlich sein, dass ein solches Verhalten einer Bank keine pekunären Folgen hat?
Und noch eine Frage (die Sie natürlich nicht beantworten müssen): Deckt eine normale Rechtsschutzversicherung so einen Fall ab? Denn wenn ja, hätte ich gerne rechtliche Unterstützung.
Vielen Dank für Ihre Geduld und ein schönes Wochenende wünscht
willswissen
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn Sie einen Schaden erleiden, den Sie nachweisen können, und der ursächlich mit dem Verzug der Bank zusammenhängt, muss die Bank den Verzugsschaden ersetzen. Problematisch daran ist nur, dass meistens oft andere Ursachen hier noch mit reinspielen.
Die Rechtsschutzversicherung tritt nicht für Baufinanzierungen ein. Der Schadensersatzanspruch gegen die Bank steht in einem unmittelbaren Zusammenhang, so dass eine Deckung versagt werden dürfte. Dennoch würde ich nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebersiek
Rechtsanwalt