Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das weitere Vorgehen ist, dass das Amtsgericht über die Frage, ob Sie dem Telekom was schulden entscheiden wird. Sie schreiben, dass das Schreiben vom Amtsgericht Mühldorf kommt, allerdings sehe ich, dass Sie in einer anderen Stadt wohnen. Für Sie wäre daher evtl. besser, wenn das Amtsgericht an Ihrem Wohnort entscheidet. Dafür müssen Sie dem Amtsgericht Mühldorf schreiben, dass Sie die Verweisung an das Amtsgerichts M beantragen. Dadurch sparen Sie die Reisekosten zum Termin. Außerdem sollen Sie Einwände gegen die Forderung erheben, so wie Sie geschrieben haben. Einen Anwalt brauchen Sie nicht. Das Amtsgericht wird dann klären, ob der Anspruch besteht oder nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 01.11.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Wäre die EOS nicht verpflichtet gewesen, mir die angeblich vorhandenen Rechnungen/Verträge zur Verfügung zu stellen? Kann ich diese einfordern?
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Die EOS betreibt als Inkassounternehmen ein „Massengeschäft". Damit meine ich, dass es fast aussichtlos ist, mit denen ein aufklärendes Gespräch zu führen. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Vertrages seitens Gläubigers gibt es nicht. Denn der Gläubiger geht dann das Prozessrisiko ein, wenn er beim Gericht den Vertrag nicht vorlegen kann (weil ein solcher nicht existiert) und seine Forderung deswegen abgewiesen wird. Zur Vorlage der Rechnung ist der Gläubiger doch verpflichtet, allerdings wird er behaupten, die Rechnung habe man Ihnen geschickt (nicht auf tel. Nachfrage, sondern davor). Sie können das gerne bestreiten. Er muss das dann beweisen.
Ich verstehe Ihre Frage:
„war die EOS nicht verpflichtet gewesen, mir die angeblich vorhandenen Rechnungen/Verträge zur Verfügung zu stellen?" insoweit, dass Sie meinen …nach dem Telefonat mit EOS. Die Antwort lautet:
nein.
Diese Problematik ist aber jetzt nicht (mehr) relevant. Denn wenn Sie an das Amtsgericht das schreiben, was Sie in Ihrer Frage hier formuliert haben, ist das völlig ausreichend: sie haben nie einen Vertrag mit Telekom. Dann wir die EOS die Beweise nachreichen müssen (Verträge, Rechnungen), die den Gegenteil bestätigen sollen.
Freundliche Grüße aus München
Zelinskij