Gegenseitiges Vorkaufsrecht am gemeinsamen Hausanwesen
vom 16.1.2015
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich habe ein paar Fragen zum Thema Vorkaufsrecht Kurze Info: Ich und meine Mutter sind beide zu jeweils 50% im Grundbuch für das gemeinsame Haus mit Grundstück eingetragen. ... Da es keine Teilungserklärung gibt, vereinbaren wir eine Nutzungsvereinbarung für das Haus.