Streichen bei Auszug - was muss ich und was nicht?
vom 26.4.2012
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Nun möchte mein Vermieter, dass ich möglichst die komplette Wohnung neu streiche. ... Der Vermieter kann im Übrigen bei übermäßiger Abnutzung Ersatz in Geld verlangen. §7 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses 1. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. 2.