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1.678 Ergebnisse für küche bgb

Schönheitreparaturen - unwirksam?
vom 3.2.2007 45 € Historischer Preis
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(wurde nicht) 2.Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen: a.In Küchen, Bändern und Duschen, all 3 Jahre b.In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten, offenen Balkonen und Loggien, alle 5 Jahre c.In allen anderen Räumen alle 7 Jahre. 3.Verlangt es der Zustand der Räume und trifft nicht den Vermieter, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit daran, sind die laufenden Schönheitsreparaturen wie folgt auszuführen: a.Bei Übergabe renovierter Räume vor Ablauf des jeweils ersten Fristenzeitraumes seit Mietbeginn, oder b.Bei Übergabe nicht renovierter Räume nach Ablauf des jeweils ersten in Ziffer 2 genannten Fristzeitraumes seit Mietbeginn vor Ablauf des jeweils nächsten Fristenzeitraumes. 4.Von den in Ziffer 2 genannten Fristenzeiträumen kann abgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert. 5.Die Gewähr, das die Schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt werden und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder minder, übernimmt derjenige Vertragspartner, der sie vorzunehmen hat. ... Der zur Durchführung der Schönheitsreparaturen Verpflichtete ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. 6.Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ist <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/326.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 326 BGB: Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht">§ 326 BGB</a> zu beachten. 7.Sind bei Beendigung des Mietervertrages die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffern 2-4 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß Ziffern 2-4, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt, oder sich nicht der unmittelbar folgende Nachmieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bereiterklärt oder die Kosten hierfür übernimmt.
Kündigung und Umfang der Renovierung
vom 25.9.2005 30 € Historischer Preis
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Ziffer 2: Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen, alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle 7 Jahre Ziffer 3: Verlangt es der Zustand der Räume und trifft nicht dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit daran, sind die laufenden Schönheitsreparaturen wie folgt auszuführen: a) bei Übergabe renovierter Räume vor Ablauf des ersten Fristenzeitraumes seit Mietbeginn, oder b) bei Übergabe nicht renovierter Räume nach Ablauf des jeweils ersten in Ziffer 2 genannten Fristenzeitraumes seit Mietbeginn vor Ablauf des jeweils nächsten Fristenzeitraumes. ... Ziffer 6: Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ist <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/326.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 326 BGB: Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht">§ 326 BGB</a> zu beachten.
Kündigung wg. Eigenbedarf/ Endrenovierungsklausel
vom 16.9.2004 20 € Historischer Preis
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mit genau und nur dieser Begründung: „-Einzug von Familienangehörigen -der Umzug aus Mieträumen in neu erworbenes Eigentum“ Eine Widerspruchsbelehrung ist dabei, er widerspricht aber schon jetzt der Fortsetzung des Mietgebrauchs gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 568 BGB: Form und Inhalt der Kündigung">§ 568 BGB</a>. ... Die bei der Entfernung des Schimmels von mir verursachten Schäden (Tapete fehlt noch, zwecks Beobachtung, bis in 30cm Höhe der ganzen Wohnzimmerwand, sowie Ecke Küche) sind geregelt, da muß ich nicht drübertapezieren (sehr vernünftig).Gemacht hab ich das damals selbst, mangels Reaktionsgeschwindigkeit des damaligen Vermieters – rechtlich vielleicht dumm, aber menschlich nachvollziehbar, denk ich.
Holzofen in Mietswohnung aufstellen
vom 11.6.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als wir unsere Küche danach ausgesucht (bestimmte Maße mussten wegen dem Ofenanschluss eingehalten werden)uns Holz gekauft und einen passenden Holzofen ausgesucht hatten (Ofen war aber noch nicht gekauft) sagte der Vermieter er wolle das nicht mehr und da gibt es nichts zu machen.
Handwerker
vom 6.7.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne hätte ich eine rechtliche Meinung bezüglich folgender kniffliger Situation: a) Anfang des Jahres hat ein Handwerker bei mir Arbeiten durchgeführt (Schimmelbefall an Wänden entfernt, neue Küche aufgebaut (Materialen gekauft) b) Da der Handwerker bereits früher bei mir Arbeiten ausgeführt hatte, basierte diese Arbeit nur auf a) einen mündlich Auftrag, ohne schriftliche Zusage b) Fehlens eines Kostenvoranschlags c) Fehlen von Quittungen bei Barzahlung Es wurde auf Vertauensbasis abgeschlossen, der Handwerker hat auch einen Schlüssel für die Wohnung erhalten Die Kosten für Materialien hat der Handwerker vorerst ausgelegt.
Mietminderung Frist für den Vermieter
vom 8.1.2012 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Nach unserem Einzug haben wir festgestellt das in der großen Wohnküche zwar 12 Steckdosen vorhanden sind, diese aber nur über einen Stromkreis abgesichert sind und somit der Verkabelung einer Küche und eines Wohnzimmers nicht gerecht wird.
Schulden vom Nachmieter einer Wohngemeinschaft
vom 10.1.2011 46 € Historischer Preis
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Verkompliziert wird die Angelegenheit durch folgenden Umstand: Schon bei Besichtigung der Wohnung nahm der Nachmieter Anstoß an geringeren Schäden am Deckenputz in der Küche und drängte darauf, diese durch den Vermieter besichtigen zu lassen.
Wasserschaden Mietwohnung, 40 % der Wohnung betroffen - meine Rechte ?
vom 14.2.2013 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bitte um Nachricht von einem Rechtsanwalt für Mietrecht. Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte, in unserer Mietwohnung gibt es aktuell einen Wasserschaden (Bruch der Wasserrohre, nicht unser Verschulden). Betroffen sind das Bad, Schlafzimmer, Kinderzimmer und ein kleiner Flur - quasi der komplette hintere Bereich der Wohnung, etwa 40 Prozent.