Eintritt der Verjährung
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich habe mich bereits Mitte 2013, unter Bezug auf das zu erwartende BGH Urteil, an das versorgungspflichtige Unternehmen gewandt, um die seit 2008 nicht durchgeführten anteilige Ruhegeldanpassungen nachzufordern. ... Frage: Hat das BGH Urteil grundsätzlichen Charakter und begründet den Anspruch für die Neuberechnung ab 2008 (die auch erfolgte) und die Nachzahlungen daraus, für die jetzt aber teilweise der Einspruch der Verjährung erhoben wird und das obwohl Mitte 2013, ohne weiteren Vorbehalt, darauf verzichtet wurde und sogar eine Klageerhebung als entbehrlich erklärt wurde?