Ein Vollstreckungsbescheid für den anerkannten Teil der Forderung und eine Klage über den Restbetrag, beide vom 29.6.2011, konnten nicht mehr zugestellt werden. ... Falls eine Klage bzw. eine Vollstreckung ohne die aktuelle Anschrift von A und damit ohne wirksame Zustellung nicht möglich sind (Fragen 1, 4a und 4b mit ''''nein'''' beantwortet), a) kann dann eine öffentliche Zustellung beantragt werden? ... Welche Auswirkungen auf die Zugriffsmöglichkeit auf evtl. vorhandenes Vermögen von A in Deutschland, auf die Verjährung oder andere Rechtspositionen der GbR hätte es, wenn es gelänge, die Anschrift von A in Chile zu ermitteln und eine wirksame Zustellung von Vollstreckungsbescheid (für den anerkannten Teil der Forderung) und/oder Klage (für den nicht anerkannten Teil der Forderung) zu bewirken, A darauf aber nicht reagiert?