Kein Arbeitsvertrag und Kündigung mit Befristung
vom 7.12.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Nun wurde eine Schwangerschaft festgestellt (heute) und der Vorgesetzte über eine Krankschreibung bis 22.12.10 (da eine Fehlgeburt im August vorliegt und kein Risiko eingegangen werden soll) Vorgesetzter teilt nun mit, dass das Arbeitsverhältnis nicht bis 27.12.10 besteht, sondern nur noch bis 06.12.10. Dieser Vertrag soll nun morgen unterschrieben werden. ... Der Arbeitgeber ist über die Schwangerschaft informiert.