schiffsbeteidigng,steuerrückforderung aufgrund nichtberücksichtigung § 15a estg
vom 2.1.2005
50 €
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1997 habe ich eine schiffsbeteiliung gekauft.steuerliche verluste wurden 1997 geltend gemacht und auch "erstattet". 11.2001 erhielt ich einen erneuten steuerbescheid für 1998 und 1999, daß aufgrund einer nachricht des betriebsstättenfinanzamtes zusätzliche verluste geltend gemacht werden können. es erfolgte eine steuerrückerstattung. zum jahreswechsel 2005 erhieltich ich nochmals erneute steuerbescheide für 1998 und 1999 , eine änderung sei aufgrund eines feststellungsbescheides des finanzamtes für eine weitere schiffsbeteiligung erfolgt. dabei zusätzlich zitat: bei dieser änderung wurde ein fehler bezüglich des ansatzes der beteiligungseinkünfte aus der ms ... schiffahrtsges... festgestellt.da §15a estg zu beachten war, betragen die anzusetzenden einkünfte 0.... -wenn finanzämter noch jahre nach dem steuerbescheid fehler korriegieren dürfen, ist dann für den steuerzahler auch noch diese möglichkeit gegeben (z.b.einspruch aufgrund laufender verfahren, von denen erst nach einer steuererklärung kenntnis erlangt wurde )