Steuernachzahlung Privatinsolvenz
vom 19.1.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Olga Peschta / Wurmannsquick
Nachdem ich die Steuererklärung für 2022 abgegeben habe, soll ich jetzt für die Jahre 2022 und davor Steuern nachzahlen aufgrund Liebhaberei aus freiberuflicher Tätigkeit.