Der Gegenstand des Unternehmens ist wie folgt im Gesellschaftsvertrag definiert: "Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Entwicklung und Betrieb von Lösungen und Produkten auf Basis von Microsoft Dynamics sowie verwandter Technologien inklusive aller dafür erforderlichen Nebenleistungen sowie der Handel mit Software Lizenzen." ... Nebentätigkeiten zu übernehmen. Ausgenommen sind die zur Zeit des Vertragsabschlusses bereits ausgeübten Tätigkeiten als Freiberufler, welche hiermit genehmigt wird. (2) Das Wettbewerbsverbot gilt ferner nicht für Beteiligungen an Unternehmen in Gestalt von Wertpapieren, die an Börsen gehandelt und die zum Zweck der Kapitalanlage erworben werden, soweit die Beteiligungsquote 5 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens nicht übersteigt. (3) Dieses Wettbewerbsverbot gilt auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers für die Dauer von zwei Jahren, es sei denn, dass dieser Vertrag von dem Geschäftsführer aus wichtigem Grund zulässigerweise fristlos gekündigt wird.