Dementsprechend habe ich nicht gezahlt, das Mahnverfahren wurde gegen mich eingeleitet, etc. aus verschiednenen Gründen habe ich mir nun gestern zusätzlichen Rat bei einem anderen Kollegen eingeholt, der mir aufgrund des hohen Kosten- und Prozessrisikos (habe keine Rechtsschutzversicherung) dringend davon abriet, dies weiter zu verfolgen, mir dies detailliert begründet und vorgerechnet hat, und mir riet, trotz des vorliegenden Arztfehlers, die ursprüngliche Forderung, an den ursprünglichen Gläubiger zu zahlen; inkl. aller inzwischen angefallenen Mehrkosten (Mahngebühren, etc.); zumal am selben Tag Klage gegen mich eingereicht wurde. ... Da der vorherige Anwalt nicht mehr zuständig ist, und der jetzige Anwalt mir geraten hat, das selbst durch eine entsprechende Zahlung zu regeln, die die Gegenseite wie beschrieben ablehnt, muss ich darauf wohl selbst reagieren. ... Abschließend bleibt noch die Frage, ob der vorangegangene Anwalt für die nun enstandenen Mehrkosten und Aufwände verantwortlich gemacht werden kann?