Sehr geehrte Fragestellerin,
Ich gehe davon aus, dass Sie in dem Versäumnisurteil nur noch zur Kostentragung verurteilt worden sind. Der Anwalt des Klägers hat vermutlich die Klage wegen der Hauptforderung zurückgenommen und dann nur noch beantragt, dass Ihnen die Verfahrenskosten auferlegt werden (Gerichts- und Anwaltskosten). Es handelt sich dabei um eine Schadensersatzforderung wegen Verzögerung der Leistung. Da Sie sich offenbar nicht rechtzeitig verteidigt haben, sind Sie entsprechend verurteilt worden.
Im Zivilprozess ist es so, dass die Parteien das Verfahren aktiv betreiben müssen. Das Gericht ermittelt nicht von Amts wegen, sondern ist an die Anträge gebunden. Wer sich nicht rechtzeitig verteidig, wird säumig und kann alleine deswegen den Prozess verlieren.
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nur noch geprüft werden, ob das Versäumnisurteil zu Recht ergangen ist. Dazu müssten Sie einen Anwalt aufsuchen, der die Akte einsehen kann. Dass allerdings in Ihrem Fall noch etwas "gerettet" werden kann, dürfte eher wenig wahrscheinlich sein, da Sie sich bereits im Verzug befunden haben. Es kann allgemein nur dringend empfohlen werden, bei Zustellung einer Klageschrift unverzüglich einen Anwalt aufzusuchen!
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt