Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind Sie in der Beweispflicht, dass das Gutachten negativ ist und Sie müssen für jede Tatsache Beweise anbringen. Das ist oft sehr schwer.
Sie können die Führerscheinstelle zwar auf die Fehler hinweisen, aber ich bezweifel, dass das Erfolg haben wird, denn im Zweifel stellen die das Gutachten über Ihre subjektive Meinung, also würde ich wenig Hoffnung bei 1.) machen.
Sie können aber ein eigenes Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen. Sollte dies anders ausfallen, hätten Sie eine gute Argumentationsgrundlage - ABER: die Behörde muss dem nicht folgen.
Kann also sein, dass Sie viel Geld für nichts investieren.
Eine Klage (2.) ist ab dann möglich, wenn die Behörde einen negativen Bescheid erlässt. Achten Sie dann auf die Frist. Dies sollten Sie aber nicht ohne rechtlichen Beistand machen, die Erfolgsaussichten können dann nur anhand aller Punkte des Gutachtens vom Anwalt überprüft werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Vielen Dank für ihre verständlichen Auskünfte.
Ich werde zunächst die FSS anschreiben. Bei negativer Reaktion kann ich ja immer noch vor das VG gehen (Klage gegen FSS oder Gutachterstelle ?).
Zweitgutachten ? Laut Anfrage bei einem Obergutachter soll das 1.000€ kosten !
So würde ich das machen - solange kein Bescheid da ist, ist die Klage ja ohnehin nicht möglich - vielleicht regelt sich das ja außergerichtlich! bei 1000 EUR würde ich sogar das Risiko eingehen - anderenfalls wird es wie gesagt schwer mit der Beweislast! viel Erfolg