Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: - meine Lebensgefährtin (Russin), die von mir (deutscher Staatsangehöriger) ein Kind erwartet, ist noch mit einem anderen Mann (Deutscher, "Lebenskünstler", Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Ende 2006) verheiratet (Eheschließung erfolgte am 30.12.2003, Scheidungsverfahren läuft momentan) - am 11.07.2007 haben die beiden Eheleute vor der zuständigen Ausländerbehörde i.V. mit der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bestätigt, dass die Ehe intakt ist, obwohl dies zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr der Fall war - meine Lebensgefährtin ist per 01.08.2007 in eine andere Wohnung gezogen, vorher wohnte sie bereits einige Wochen übergangsweise bei einer Bekannten - zum Zeitpunkt der Unterschrift hatte der Ehemann meine Lebensgefährtin massiv unter Druck gesetzt - er hat ihr unter anderem wiederholt avisiert, dass sie aus Deutschland ausgewiesen würde und ihre im Oktober 2005 begonnene Ausbildung zur Krankenpflegerin abbrechen müsse, wenn er der Ausländerbehörde gegenüber das Scheitern der Ehe erklären werde - in diesem Kontext hat der Mann meiner Lebensgefährtin vorgeschlagen, dass er das Fortbestehen der Ehe bestätigen würde, wenn sie ihm im Gegenzug wieder den Zugang zu ihrem Bankkonto, von welchem sie ihn zuvor gesperrt hatte, ermögliche. ... Nun folgende Fragen: a) kann meine Lebensgefährtin wegen dieser (abgenötigten) falschen Unterschrift ggf. nachträglich ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis verlieren und im äußersten Fall sogar "abgeschoben" werden (und wie könnte man dies dann verhindern?)