Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Fragestellung auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Als geeigneter Ansprechpartner für Fragen rund um Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht können Sie zum Jugendamt oder zur Familienhilfe vor Ort gehen. Möglicherweise wird das Jugendamt Sie dann an das Jugendamt am Wohnort des Kindes verweisen, die Familienhilfe kann Sie aber generell beraten.
Wenn Sie bereit sind die Fahrtkosten im Falle eines Gerichtsverfahrens zu tragen, wird sich auch vor Ort ein Kollege finden (in Zeiten von Internet und Telefon lässt sich aber auch vieles aus der Ferne klären).
Für den Unterhalt ist genauso wie für das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht das Bundesrecht (BGB) zuständig.
In Ihrem Fall ist das Problem, dass Sie rechtlich gar nicht der Vater sind wenn Sie die Vaterschaft nicht anerkannt haben. Im Zweifel müssen Sie also zunächst ein Vaterschaftsfestellungsverfahren einleiten. (Dies sollte nach Ihrer Schilderung allerdings unproblematisch sein.)
Damit das Kind zu Ihnen wechseln kann müssten Sie außerdem dass Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen (falls die Mutter nicht zustimmt). Bei diesem Verfahren wird auch das Kind nach seinen Wünschen gefragt. Auch die Wohn- und Lebenssituation bewertet. Wenn keine Kindeswohlgefährdung seitens der Mutter vorliegt sind Ihre Chancen sehr gering (selbst wenn der Sohn ebenfalls angibt bei Ihnen wohnen zu wollen). Die Chancen steigen mit zunehmendem Alter des Kindes. Außerdem wäre auch mehr als der von Ihnen beschriebene gelegentliche Umgang erforderlich. Sie sollten also zunächst versuchen einen erweiterten Umgang durchzusetzen und auch zu leben. Hier bietet sich natürlich das Wochenende an. Dies belastet dann nur die Finanzen und nicht auch den Urlaub.
Fazit: Sie haben Möglichkeiten das zusammen wohnen mit Ihrem Sohn zu erzwingen. Hierfür ist aber mit einem vielleicht jahrelangen Verfahren und ebenso langen Bemühungen Ihrerseits zu planen. Ob Sie dies auf sich nehmen wollen, müssen Sie für sich klären. Der erste Schritt wäre ein deutlich erweiterter Umgang.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Eindruck verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüße
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Hallo Herr Krueckemeyer,
ich bin schon der rechtmäßige Vater, da ich die Vaterschaftsanerkennung beim Ummelden auf den Wohnort unterschrieben habe, aber ich hätte bei der Erstanmeldung am Geburtsort diese unterschreiben müssen, um den gleichen Sorgerechtsanteil zu haben, wie die Mutter. So wurde es mir dann bei der Ummeldung gesagt. Dies wurde mir bei der Erstanmeldung aber nicht gesagt. Da es aber mein erstes Kind war, wusste ich das nicht. Die Mutter würde dem Wechsel nie zustimmen, ihr geht es nur um den Unterhalt, der Sohn ist ihr nicht wirklich wichtig, deshalb will er ja auch zu mir. Ich sehe aber das Kindeswohl deshalb nicht als gefährdet, in dem Sinne, das es für einen Wechsel reicht. Sie müssen wissen, dass die Mutter bis zu 3 mal Jährlich in Urlaub fährt, dies ist auch der Grund, warum sie niemals zustimmen würde. Das Geld kommt nicht nur meinem Sohn zu Gute. Ich kann es mir nur einmal im Jahr leisten, in Urlaub zu fahren. Manchmal habe ich das Gefühl, sie kann es nicht erwarten, bis die Ferien beginnen und unser Sohn zu mir kommt, damit sie ihre Ruhe hat. Das nächste ist, wie stellt sich das jemand vor, mit mehr Umgang ? Soll ich am Freitag Abend, nach der Arbeit 600 km fahren, damit ich am Samstag mit meinem Sohn 10 Stunden verbringen kann, und am Sonntag wieder 600 km zurück ? Was glauben sie, wie oft ich das mache ? Irgendwann verursache ich übermüdet einen Unfall, was ist dann ? Glauben sie wirklich, ich möchte meinen Sohn nicht auch öfter sehen ? Mein Sohn kennt die Situation nicht anders und kommt damit klar. Aber jetzt wächst halt der wunsch immer mehr, zu mir zu kommen, da er sich zuhause nicht mehr wohl fühlt und sich wie das 5.te Rad am Wagen vorkommt. Dazu müssten sie ihn aber selbst befragen. Nur ein Beispiel, mein Sohn ist eine Wasserratte, und seine Mutter war in diesen neun Jahren, in denen sie mit ihm in NRW lebt, nicht einmal beim schwimmen. Er wird fast jedes Wochenende zu jemand anderem abgeschoben zum schlafen, weil die Mutter mit ihrem Lebensgefährten was unternehmen möchte. Wissen sie wie das ist, wenn sie ihr Kind am Sonntag morgen zum Flughafen bringen müssen und am Abend klingelt das telefon, und das Kind heult am telefon und sagt, Papa, ich möchte wieder zu dir ? Und das ist bei Gott nicht erst einmal vorgekommen und es wird immer öfter. Ich würde alles für mein Kind tun, aber ich komme an meine finanziellen Grenzen. Zum einen bin ich unterhaltspflichtig, zum 2.ten zahle ich alle 3 Monate einen Flug zwischen 250 und 300 €, dann kämen die Reisekosten von einfach 100 € Sprit, also nochmal 200 €, dann würde noch Unterkunft und Verpflegung von 150 € dazu kommen. Miete muss ich auch bezahlen. Wie stellt sich der Gesetzgeber das vor ? Von der körperlichen Belastung ganz zu schweigen. Zu meinen Arbeitszeiten möchte ich erwähnen, dass ich seit 9 Jahren jeden meiner Urlaubstage mit meinem Sohn verbracht habe. Bisher hatte ich das Glück, dass ich immer 30 Tage Urlaub + Gleitzeitregelung hatte und so genug Zeit aufbauen konnte, um mehr freie Tage für meinen Sohn zu haben. Jetzt in meiner neuen Firma, diese habe ich mir nicht freiwillig ausgesucht, habe ich nur noch 25 Tage Urlaub. Zum Glück konnte ich meinen Chef davon überzeugen , wie wichtig mir mein Sohn ist und er hat mir zugesichert, dass ich zu jeder Ferienzeit meines Sohnes Urlaub haben kann. Ich muss diese zusätzlichen Urlaubstage dann wieder reinarbeiten, das heißt, da ich im Schnitt 40 Urlaubstage im Jahr brauche, dass ich 15 Tage zusätzlich arbeiten muss. Ich arbeite jeden Tag 10 Stunden, um das meinem Sohn und mir zu ermöglichen. Ich möchte mir und meinem Kind nicht antun, dass es durch einen Unfall zum Halbwaisen wird. Genau das sind die Gründe, warum ich mich an sie wende. Niemand kann mir sagen, was ich tun muss, wie ich am besten vorgehe, mit was ich anfangen muss. Ich höre immer nur, ich kümmere mich zu wenig um mein Kind. Vielleicht verstehen sie mich jetzt besser. Ich habe irgendwie das Gefühl, meine Allgemeinsituation ist so selten, dass es sie noch nie gegeben hat in dieser Konstellation. Ich weiß es nicht. Es ist auch ein Problem, dies alles schriftlich oder telefonisch zu erklären. Mir ist es lieber, jemandem gegenüber zu sitzen und die Details Punkt für Punkt durch zu sprechen, aber bisher habe ich kein offenes Ohr gefunden. Wie gesagt, ich brauche eine Beratung von A-Z.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und würde mich freuen, wenn sie mir weiterhelfen könnten
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich verstehe Sie. Sie sind nicht der Erste dem die Regelungen des Gesetzgebers sauer aufstoßen. Diesen Regeln liegt die Vorstellung zu Grunde, dass für ein Kind Kontinuität das Wichtigste ist. Deswegen wird es schwer werden ein Kind aus seiner gewohnten Umgebung in eine andere "umzupflanzen".
Die von Ihnen genannte Problematik (hohe Kosten viel Fahrtzeit etc.) sind ein häufig aufgeführten Problem, dass aber tatsächlich so gelebt wird. Der Gesetzgeber hat hier einfach keine andere Idee gehabt wie dieses Problem zu lösen ist.
Leiten Sie eine Klage ein die Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrechts Ihres Sohnes zusichert. Wenn der Sohn sich tatsächlich so deutlich für eine Umsiedlung zu Ihnen ausspricht, können Sie mit viel Glück ein entsprechendes Urteil erreichen. Ich will Ihnen aber keine überzogenen Hoffnungen machen, ich halte die Chancen für relativ gering.
Ein anderer Vorschlag, (der Ihnen sicher nicht gefallen wird) wäre die Möglichkeit die finanziellen Bedürfnisse der Kindesmutter zu nutzen. Sie könnten ihr anbieten einen Teil des Unterhalts weiter zu zahlen wenn der Sohn zu Ihnen kommt. Das ist moralisch, rechtlich und finanziell sicher fragwürdig, ist die Kindesmutter aber sowieso gestellt wie Sie es schildern, könnte es eine Abkürzung dazu sein, dass Sie Ihren Sohn öfter sehen bzw. seinen Umzug ermöglichen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu habe. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, bitte ich um eine Kontaktaufnahme via E-Mail. Ich bin sicher hier lässt sich eine Möglichkeit finden.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt