Wirksamkeit eines GmbH Jahresabschlusses
vom 21.1.2020
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Im vorliegenden Fall besteht eine GmbH aus vier Gesellschaftern mit je 25% stimmberechtigten Geschäftsanteilen. Gesellschafterbeschlüsse können gemäß Satzung ausschließlich mit einer Mehrheit von 90% getroffen werden - es ist daher defakto Einstimmigkeit erforderlich. ... Diese wurden vom Geschäftsführer der GmbH und dem Anwalt der Gesellschaft für korrekt erachtet und daraufhin vom Wirtschaftsprüfer im Jahresabschluss als Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.