2327 BGB
vom 23.3.2011
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Ein Pflichtteilsberechtigter macht Ergänzungsansprüche gegen die Erben geltend. Wenn ich 2327 BGB richtig verstehe, muss er sich Altschenkungen (älter als 10 Jahre) anrechnen lassen. Wie verhält es sich mit den Altschenkungen an die anderen Erben?