§ 1943 BGB
vom 29.4.2012
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
A, B, C und E haben am 28.08.2011 vom Tod der F erfahren. Am 5.04.2012 ist ein Testament der F zu Vorschein (das bisher unbekannt war) gekommen, da am vom Nachlassgericht am 27.04.2012 verkündet wurde: Daran wurde von der F folgendes testamentarisch angeordnet: A wird Erbe zu 40% C wird Erbe zu 40% D wird Erbe zu 18% E wird Erbe zu 2% Anfang Dezember 2011 hatte A, B, C und D einen Immobilienmakler gemeinsam beauftragt, das Einfamilienhaus der verstorbenen F zu verkaufen. ... A, C und D wollen die Erbschaft auch nach Auftauchen des Testaments annehmen.