.§3WEG in zwei Eigentumswohnungen unterteilt wurde.Mit dem Sondereigentum der jeweiligen Wohnung erhielten wir und unsere Nachbarn einen Sondernutzungsplan für das jeweils an den Wohnungen gelegene Grundstück .Nun baut unser Nachbar zur Zeit auf seinem Grundstücksanteil einen Anbau an seine Wohneinheit.Wir wurden nur unzureichend in dessen Bauabsichten eingeweiht und erhielten Bauzeichnungen zur Einsicht gegen die wir keine Einwände hatten,denen aber auch nicht zugestimmt haben. ... Der Anbau fällt nun deutlich höher aus als in der ersten Zeichnung zu erkennen war,und nimmt uns die komplette Sicht aus dem oberen Stockwerk .Einwände unsererseits wurden damit abgetan,dass das Bauamt der Baumaßnahme zugestimmt hat, und baurechtlich keine Bedenken bestehen.Da der Anbau in Holzständerbauweise entsteht geht das wachstum schnell voran und wir befürchten keinen Einfluss auf die Veränderung in unseren kleinen Wohnanlage mehr nehmen zu können.Auch hinsichtlich der Fensterfarben ,des Aussenanstriches und der Dacheindeckung nimmt man keine Rücksicht auf das bereits bestehende Gebäude.In den zehn Jahren, in denen wir in gutem Einvernehmen mit unseren Nachbarn leben, hatten wir nie eine Wohnungseigentümerversammlung durchgeführt und haben auch keinerlei Satzungen im Umgang mit dem Wohneigentum entworfen.In der Teilungserklärung wird aber auch nicht darauf hingewiesen,dass eine bauliche Maßnahme ohne die Zustimmung der Eigntümer durchgeführt werden kann.