Steuerrechtliche Behandlung von importierten Rohgold
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, da ich gerne – zum Einstieg in die teilweise berufliche Selbständigkeit – vorerst ein sogenanntes „Mini-Unternehmen" gründen möchte, bitte ich in diesen Zusammenhang um Beantwortung der folgenden Frage. ... Das Rohgold soll von Goldwäschern und Mineneignern aus Südamerika nach Deutschland importiert werden. ... Als Hinweis gestatte ich mir die Anmerkung, dass aufgrund meiner mehrfachen Nachfrage dem deutschen Zoll beim Import von Rohgold u.a. der Kaufpreisbeleg mit Namen des Verkäufers, des Käufers, die einzuführende Menge, Datum des vorgenommenen Geschäftes sowie der Kaupreis in der entsprechenden Landeswährung ausreichend ist.