Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Der Verzollungsablsuf ist bei einer Tätigkeit wie der Ihren kompliziert und produziert eine Menge Papier. Die Einfuhrumsatzsteuer wird in der Regel zusammen mit dem Zoll erhoben.
Bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer mit einem Regelsatz von derzeit 19 %. Sie wird in ihrer Funktion als Grenzausgleich erhoben, um einen Importeur nicht besser zu stellen als einen Abnehmer, der eine Ware im Inland erwirbt. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist die EUSt lediglich ein "durchlaufender Posten", weil gezahlte EUSt als Vorsteuer abgezogen und damit als eine Forderung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann. Hier reichen dem Finanzamt die Dokumente, die bei Zoll vorliegen, da eine Steuererhebung parallel mit der Verzollung erfolgt.
Bei Ihr EÜR (Einkommens. Überschuss-Rechnung) zur Ermittlung der Einkommenssteuer müssen Sie überhaupt keine Belege einreichen. Die Ausnahmen sind Privatnutzungen für Auto, Telefon etc. Sofern dies in Frage kommt, dann ist jeweils ein Beleg über die Ermittlung der Privatnutzung Pkw bzw. Telefon dem Formular beizufügen.
Bei Anlagegüter ist ein Anlagenverzeichnis beizufügen. Nur wenn das Finanzamt Belege anfordert, sollten Sie diese einreichen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
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