Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Festnahme in Spanien

5. November 2021 10:19 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Freund ist in Spanien festgenommen worden. Ihm wird Geldwäsche vorgeworfen, da er ein Päckchen verschickt hatte mit einer größeren Bargeldsumme das nach Deutschland gesendet werden sollte . Das Päckchen liegt seitdem beim spanischen Zoll und es wurden bereits große Geldsummen an den Zoll gezahlt, damit das Päckchen seinen Besitzer findet.
Jetzt sind die Geldquellen erschöpft und mein Freund wurde festgenommen. Ich habe keinen Kontakt zu ihm und auch sonst keine Möglichkeit herauszufinden wo er sich befindet und was an der ganzen Geschichte wahr ist.
Meine Frage an Sie lautet nun ob der Zoll tatsächlich Geld verlangen kann, um das besagte Päckchen hätte zustellen können.
Welche Chancen bestehen für meinen Freund aus dieser Angelegenheit herauszukommen ohne Haftstrafe?
Und wenn er verurteilt werden sollte, müsste er seine Haft dann in Spanien verbüßen?

5. November 2021 | 11:32

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht schriftlich anmelden bzw. anzeigen oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Personen, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort haben, müssen zudem für die Durchführung des Bußgeldverfahrens einen bestimmten Geldbetrag an Sicherheit leisten.

Dieser Geldbetrag ist keine Geldbuße, sondern soll die ordnungsgemäße Durchführung des Bußgeldverfahrens sicherstellen und wird bei der zuständigen Zollstelle hinterlegt. Die Höhe errechnet sich aus der zu erwartenden Geldbuße und den Kosten des Bußgeldverfahrens.
Nach Abschluss des Bußgeldverfahrens wird die Sicherheit mit der endgültig festgesetzten Geldbuße verrechnet. Ist der hinterlegte Geldbetrag höher als die Geldbuße, wird der überzahlte Betrag zurückerstattet.

Es ist anzunehmen, dass es sich bei dem gezahlten Geld um diese Summe handelt.

Eine Haftstrafe sieht das Gesetz nur für de Geldwäsche vor. Dies wäre ein ernstzunehmenderer Vorwurf. Sie sollten daher umgehend einen Anwalt beauftragen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(879)

Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER