Das Verfahren lief folgendermaßen ab: 2014: erstmalige Antragstellung auf Teilzeit durch mich gemäß TV-V §7 für 12 Monate ab 01.10.2014 Genehmigung des Arbeitgebers per Antwortschreiben und einer schriftlich vereinbarten „Änderung des Arbeitsvertrages" (mit Bezug auf den §8 TzBfG (den ich im Antrag nicht erwähnte) und §7 TV-V) bzgl. der vorübergehenden Teilzeit bis zum 30.09.15, beidseitig unterschrieben 2015: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für weitere12 Monate ab 01.10.2015 Genehmigungsschreiben des Arbeitgebers ohne Bezug von Gesetzen (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) 2016: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für weitere12 Monate ab 01.10.2016 Genehmigungsschreiben des Arbeitgebers ohne Bezug von Gesetzen (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) 2017: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für 12 Monate ab 01.10.2017 Genehmigungsschreiben des Arbeitgebers ohne Nennung von Gesetzen (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) 2018: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für 12 Monate ab 01.10.2018 (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) Dieses Mal erhielt ich allerdings nur eine Teil-Zusage mit der Einschränkung, dass der Antrag nur bis zum 31.03.2019 genehmigt wird aufgrund einer längst geplanten Umstrukturierung, die konkret meinen Arbeitsplatz betrifft. Zur Zeit sei nicht absehbar, ob die für mich vorgesehene Änderung betriebliche Belange mit sich bringt, die einer Teilzeit entgegenstehen würden. ... Kann mein Anspruch auf Arbeitslosengeld geringer werden, weil ich eine Vollzeitstelle bei meinem jetzigen Arbeitgeber nicht akzeptieren könnte?