Rücknahme/ Kündigung eines Nachtrages zum Arbeitsvertrag
vom 20.11.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ihre Anstellung erfolgte Laut Arbeitsvertrag als Leiterin Konditorei/ Konditorin . Zum 01.06.2014 erfolgte der erste Nachtrag zum Arbeitsvertrag, bei welchem das Grundgehalt von 2.016,-€ auf 2.125,-€ erhöht wurde. ... Nachtrag (1) vom 15.05.2014: Hiermit ändert sich das im Arbeitsvertrag vom 01.08.2011 festgelegte Grundgehalt von 2.016,-€ auf 2.125,-€ aufgrund von Mehrleistung ( Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten in der Verwaltung und Personalführung).