berufung trunkenheitsfahrt
vom 17.8.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
sehr geehrte damen und herrrn, ich wurde vom amtgericht wegen trunkenheitsfahrt und fahrerflucht zu 75 ts a 20 eur und 11 mon entziehung der fe verurteilt.ich bin student im 5. sem und bafög empfänger und habe kein geld. ich habe das mir vorgeworfene nicht getan.es war wohl falsch auf das recht zu vertrauen und dort ohne anwalt hinzugehen.ich hatte nachtrunk geltend gemacht,da ich nach dem unfall was getrunken habe um die schmerzen meiner schulter zu betäuben die ich mir wegen dem unfall ausgekugelt hab.ich musste sie selber wieder einkugeln, da ich nicht krankenversichert war.... Nun meine Fragen: 1.Wie wahrscheinlich ist es in der berufung das ich freigesprochen werde mit und ohne anwalt zu meiner vertretung?... (mein anwalt nicht mitgerechnet) 3.sollte das urteil milder ausfallen,muss ich dann trotzdem erneut gerichtskosten und alles zahlen?