In diesem Fall hat ein Kunde von mir eine Lieferung mit einem Warenwert von ca. 450€ angenommen und für die Annahme unterschrieben, ohne vom Paketdienstfarer einen offensichtlichen Transportschaden an der Außenverpackung aufnehmen zu lassen, sprich obwohl der äußerliche Schaden sofort durch den Kunden bemerkt wurde, wurde der Paketdienstfahrer nicht gebeten den Schaden in seinem System zu vermerken, sondern für eine einwandfreie Warenanlieferung unterschrieben. ... Da wir durch die Unterschrift des Kunden (der damit dem Paketdienst bescheinigt hat eine äußerlich unbeschädigte Ware angenommen zu haben) keine Möglichkeit mehr haben den offensichtlichen Transportschaden beim Paketdienst zu reklamieren und die Kosten für den Schaden erstattet zu bekommen (der Paketdienst verweist auf die Unterschrift die ganz klar bestätigt, das sich das Paket in einem unversehrten Zustand bei der Übergabe befunden hat und dementsprechend der Schaden erst nach der Übergabe entstanden sein kann), sehen wir es aktuell nicht ein für den Schaden aufzukommen den weder wir verursacht haben, noch es unterlassen haben den Paketdienstfahrer den Schaden aufnehmen zu lassen und das, wo auf dem Paket sogar riesige Aufkleber aufgeklebt waren und sind, das man bei einem äußerlichen Schaden des Paketes diesen Schaden sofort beim Paketdienstfahrer aufnehmen lassen muss, oder die Annahme verweigern soll. Wie sieht die Rechtslage aus wenn ein Kunde bei einem Paketdienst für die Übergabe eines unbeschädigten Paketes unterschreibt und dann im nach hinein behauptet, das Paket wäre beim Transport beschädigt worden, er hat aber vergessen den Schaden dem Paketdienstfahrer zu melden, nun aber trotzdem Neuware erhalten möchte und Ihm egal ist ob er durch die fehlenden Aufnahme des Schadens durch den Paketdienstfahrer einem jede Möglichkeit der Regulation durch den Paketdienst genommen hat.