Gutgläubig im Außenverhältnis ?
vom 22.10.2012
42 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
topic=200205 Nun musste ich feststellen, dass ein Mieter in unserem Haus dort eine zeitlang nach seiner Kündigung die Wohnung weiter nutze und seine Küche dort unterstellte Ich habe den Mieter direkt nach der Künfigung aufgefordert die Abnahme zu machen. Als ich nichts hörte, dass meine Tante also die Miteigentümerin die Abnahme mit dem Mieter gemacht hat. ... Der Mieter wusste damals ganz genau das zumindest ein Teil der Bruchteilsgemeinschaft nicht einverstanden war und ich damals schriftlich immer die Abnahme wollte!