Da ich kein gewerblicher Autohändler bin, möchte ich die Gewährleistung ausschließen, in dem ich das Fahrzeug als '''''''''''''''' PRIVATVERKAUF '''''''''''''''' ohne Gewährleistung/Garantie anbiete.
Ich habe vor kurzem mein Fahrzeug einem "Freund" gegeben, damit er es zur Werkstatt fahren soll. ... Mein Anwalt teilte mir mit, dass der neue Käufer das Auto gutgläubig erworben hat und ich fahrlässig gehandelt habe und ich so, das Auto nicht wiederbekommen werde da es sich um eine Unterschlagung handelt und keinen Diebstahl. Der neue Käufer muss doch wissen, dass etwas nicht mit dem Auto stimmt wenn er es mit einem Schlüssel kauft.
Außerdem habe ich festgestellt, das sich das Fahrzeug nicht verriegeln lässt. ... Fahrzeug fuhr, nach Anmeldung, auf der Autobahn nur 80 km/h. ... Die Frage ist auch: Warum ist das Fahrzeug nie auf seinen Namen angemeldet gewesen und hat er vielleicht gewerblich gehandelt.
Dem Käufer unseres Auto ist nach ein paar Tagen des Kaufes ein Schaden aufgefallen. ... Jetzt fordert der Käufer des Autos die Fahrtkosten zu einer 300km entfernten Werkstatt von uns, obwohl die nächste Fachwerkstatt 30km entfernt gewesen wäre (vom Wohnort der Käufer).
Der Käufer war daraufhin gelinde gesagt wütend, er fühle sich über den Tisch gezogen, da mein Bekannter einen ganz anderen Preis genannt hat, daher würde er mir maximal 12.000 Euro für den Audi zahlen. ... Daher meine Frage nach der Rechtslage in diesem Fall, kann ich die im Vertrag stehenden 12.500 Euro von meinem Käufer verlangen ?
Name des Kontoinhabers: IBAN: BIC: Email: Name der Bank: << Meine Frage dazu lautet: Wenn das Geld nachweislich auf meinem Konto eingegangen ist (ich es im Onlinebanking also auf meinem Konto sehen kann) - habe ich dann noch ein Risiko, daß ich nach Übergabe von Fahrzeug und Papieren dieses Geld wieder verlieren kann... ...z.B. wenn von einem per Identitätsdebstahl gekaperten Konto an mich bezahlt wurde o.ä.!?
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich komme aus der Schweiz (Zürich) und ich habe einen Fahrzeug von privater Person in Deutschland (Thüringen) gefunden den ich kaufen möchte. ... Habe EXTRA TÜV-Prufung machen lassen sowie "Hüsges"-Gutachter organisiert, damit das Fahrzeug innerlich getestet wird (in einwandfreiem technischen sowie fahrbaren Zustand) und ich mit reinem Gewissen ein Fahrzeugkaufen kann. Der Gebrauchtwagen-Check sowie der TÜV-Bericht sind i.O. und ich habe mich entschieden das Fahrzeug definitiv zu kaufen.
Wir hatten angerufen um mehr über das Fahrzeug zu erfahren. ... Wir nahmen mit den Bruder Kontakt auf und sahen uns das Fahrzeug an. Nach einer kurzen Probefahrt entschieden wir uns das Fahrzeug am nächsten Tag zu kaufen.
Auf der Fahrt zum Käufer hatte ich einen unverschuldeten Unfall. ... Meine Frage ist nun: ist der Käufer weiterhin an den Vertrag gebunden? Wer haftet für den Schaden auf dem Weg zum Käufer nachdem dieser die Lieferung wollte.
Sehr geehrte Damen und Herren, Am einem Wochenende schaute ich mir ein zum Verkauf angebotenes Fahrzeug an. Vor Ort entschloß ich mich dann zum Kauf. Da das Fahrzeug noch auf den Verkäufer angemeldet war, bot er mir an ich könnte das Fahrzeug sofort mitnehmen und für den Fall, dass etwas passieren sollte wäre es sogar noch Vollkasko versichert.
Von außen hat das Fahrzeug auch einen super Eindruck gemacht. Laut dem letzte TÜV Bericht hat das Fahrzeug ohne Mängel bestanden. ... Ich meldete mich beim Verkäufer, erklärte ihm den Zustand vom Fahrzeug und teilte ihm mit einer Frist mit, dass ich vom Kauf zurücktrete und er sich bei mir melden solle.
Hallo, habe folgendes Problem: Habe in eine Autozeitschrift ein Fahrzeug gesehen. ... Als wir am Fahrzeug standen war erfuhren wir das dieses Fahrzeug nicht angemeldet war und wir also nicht Probefahren konnten. ... Als wir mit dem Auto fuhren bemerkten wir starken Ölverlust und entschieden uns diese Fahrzeug nicht zu kaufen.
Ich habe den Käufer direkt per E-Mail darauf hingewiesen, dass ich mich mit dem Baujahr um ein Jahr verschätzt habe und dass die km Angabe exakt bei 86400km liegt. Der Käufer hat sich das Auto bisher noch nicht mal angeschaut und verlangt von mir jetzt Schadensersatz für den Differenzbetrag beim Kauf eines Autos mit exakt 80.000km und Baujahr 1996. ... Ich bin Privatverkäufer, der Käufer hat sich das Auto noch gar nicht angeschaut.
Ich würde das Auto für ihn kaufen wollen, der Grossvater fährt es, und wenn er sterben sollte würde ich es mir eben holen. ... Ein Nebenaspekt wäre, dass ich in München lebe, er in Dresden, und das Fahrzeug ein Dresdner Kennzeichen haben soll. Ich sehe aktuell folgende Lösung: Ich kaufe das KFZ, lasse es auf den Grossvater anmelden in Dresden und behalte den KFZ-Brief.
Nun erweckt der Käufer im Nachhinein einen unseriösen Eindruck, da er das Kfz durch eine dritte Person abholen lassen möchte und dementsprechend den mit mir telefonisch vereinbarten schriftlichen Kaufvertrag nicht selbst unterzeichnen wird. ... Sofern alles seriös verläuft, würde ich dem Käufer das Kfz zu den vereinbarten Preis- und Vertragsbedingungen durch einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag verkaufen.
Der Verkäufer ist anscheinend Händler, da er ständig mehrere Fahrzeug verkauft. Das Fahrzeug ist Bj 1996 und hatte ein km-stand von 146.000, Tüv + AU noch bis Feb 09.
Der Verkäufer gibt vor, das Fahrzeug von einem Autohaus gekauft zu haben. ... Da der Vater des Verkäufers das Autohaus-B besitzt, trat er als Käufer des Fahrzeugs im Vertrag auf. Laut Tacho hat das Fahrzeug eine Laufleistung von 70.700km und der Sohn steht als Verkäufer im Kaufvertrag.
In der Zwischenzeit habe ich gegen den Kauf eines Autos entschieden. ... Nach ca. 1 Woche bin ich also wieder zum Händler und teilte ihm mit, dass ich es mir anders überlegt hätte und kein Interesse mehr am Kauf hätte. ... Bin ich zum Kauf verpflichtet?