Unwiderrufliche Freistellung
vom 18.7.2009
30 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit einer verhaltensbedingten Kündigung in einem weiteren Schreiben eine unwiderrufliche Freistellung mit folgendem Wortlaut erhalten: "... wir stellen Sie hiermit mit sofortiger Wirkung frei. ... Gegen die Kündigung wurde Kündigungssschutzklage erhoben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gewonnen wird. ... Hat diese dann auch weiterhin Bestand und gilt neben dem dann weiter unbefristet geltenden Arbeitsvertrag?