Heizungsrohrbruch in Eigentumswohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Hausverwaltung hat uns kosten für Kelleraufreumungsarbeiten und Arbeiten für Schadenbeseitigung an Decke in Keller + Heizunganschlüss (Rohre zusammenschweissen) bei uns im Badezimmer in Rechnung gestellt. Müssen wir wirklich für gesamten Schaden aufkommen?