Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, es ist die Frage zu klären, ob die Verjährung von Forderungen aus Betriebskostenabrechungen durch bloßes erneutes Anmahnen der offenen Forderungen durch den Vermieter gehemmt werden kann. ... Ich fordere entsprechend den Restbetrag der Kaution, Zinsen und meine Vorauszahlungen für Januar 2017. - Auf eine weitere Zahlungserinnerung erhalte ich erstmalig seit 2014 ein Schreiben vom Vermieter, das Bezug auf die Sache nimmt, allerdings nur zur vermeintlichen Verjährung: durch regelmäßige Mahnungen durch ihn sei diese nicht gegeben. ... Die Frage daher: stellt der geschilderte Ablauf Ihrer Einschätzung nach eine „Verhandlung" dar?