Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Mahnung vom Verkäufer
Hier ist es wichtig, ob Sie bei der Bestellung als Käufer aufgetreten sind (d.h. Kauf in Ihrem Namen) oder nur Ihre Adresse als Lieferadresse angegeben wurde. Im 1. Fall kann der Käufer von Ihnen die Zahlung verlangen. Im 2. Fall nicht (darauf sollen Sie antworten, dass Sie nichts bestellt haben).
2. Ladung von Polizei
Gegen Sie wird wegen der Beihilfe zum Betrug ermittelt. Sie müssen zur Vernehmung nicht gehen. Optimal ist zunächst eine Akteneinsicht zu nehmen, um überhaupt zu erfahren, was die Sache ist, welche Beweise gegen Sie vorliegen usw. und erst dann eine Stellungnahme abgeben. Die Akte kann i.d.R. nur ein Anwalt bekommen. Es kann gut möglich sein, wenn Sie nicht vorbestraft sind und kein Geld von dem Betrüger bekommen haben, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, wenn der Schaden nicht so groß ist. Im Hinterkopf muss man aber die ausländerrechtlichen Konsequenzen der Sache haben. Denn die Staatsanwaltschaft wird wohl die Ausländerbehörde über den Vorgang informieren. Aus diesem Grund würde ich Ihnen dringend empfehlen, einen Anwalt zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Zelinskij-Zunik, M.mel.
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte gern wissen ob ich bei Ihnen eine Möglichkeit gibt beauftragen oder können Sir mir empfehlen wie Sie weiter gehen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Sie können mich auf meinem Handy erreichen :
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ja, bitte teilen Sie auf meine e-mail
zelinskij@online.de
Ihre e-mail mit.
Freundliche Grüße aus München
Zelinskij