Schonvermögen - Darf der Betreuer den Schonbetrag für Pflegeheimrechnungen ausgeben?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Nach Aufklärung des Sozialamtes Offenbach/M sollte der Ehemann den gesamten Betrag des Sparbuches und 5700,-- Euro von seinem Konto an meine Mutter überweisen, da er nur noch 3500,-- Euro als Guthaben auf seinem Konto haben darf. ... Seit Herbst 2009 bezahlt das Sozialamt den fehlenden Betrag der nach Einberechnung der Pflegestufe und Rente (ca. 640,-- €, abzgl.