Kürzung von Sondervergütungen im Krankheitsfall
Guten Tag, im Krankheitsfall darf eine freiwillige Erfolgsbeteiligung für die Mitarbeiter laut <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EntgFG/4a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 4a EntgFG: Kürzung von Sondervergütungen">§ 4a EFZG</a> (Kürzung von Sondervergütungen) bis maximal ein Viertel des Arbeitsentgelts gekürzt werden, das durchschnittlich pro Arbeitstag erzielt wird. Kann dabei der gekürzte Betrag pro Krankheitstag* höher sein als der durchschnittlich erzielte Sondervergütungsbetrag pro Arbeitstag? *unter Berücksichtigung von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EntgFG/4a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 4a EntgFG: Kürzung von Sondervergütungen">§ 4a EFZG</a> Oder anders gesagt: Darf mehr abgezogen werden, als erzielt werden kann?