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3.997 Ergebnisse für mieter wohnung vermieter vertrag

Wirksamkeit der Kündigung
vom 20.9.2012 50 € Historischer Preis
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Der Vermieter der jetzigen Wohnung hat schon einen neuen Mieter gefunden und mit ihm auch einen Mietvertrag zum 01.01.2013 abgeschlossen. ... Aus dem Schreiben der neuen Mietern geht hervor, daß sie ihre bisherige Wohnung noch nicht gekündigt haben. ... Falls wir nicht ausziehen werden, dann kann der Vermieter gegen uns Schadenersatzansprüche geltend machen, bzw. die neuen Mieter gegen den Vermieter bezüglich der Mehrkosten?
Ist die Abgeltungsklausel vom BGH-Utrteil betroffen?
vom 28.3.2007 20 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe meine Wohnung zum 1.5. fristgerecht gekündigt. Der Vermieter lässt mich bereits zu 15.4. aus dem Vertrag (so muss ich keine doppelte Miete zahlen), möchte aber die Wände bei Auszug gestrichen haben. ... Und angesichts der Summe von 250 Euro (abzüglich einer Abgeltung wie im Vertrag vorgesehen) frage ich mich, ob ich mich auf einen eventuellen (Rechts-)Streit mit dem Vermieter einlassen soll.
Fristlose Kündigung durch Mieter bei vereinbartem Kündigungsverzicht 1 Jahr
vom 20.12.2020 für 58 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Am 18.11.2020 wird der Mietvertrag unterschrieben, die Unterzeichnung erfolgte per mail (Mieter bekam vom Makler Mietvertrag als Pdf-Datei, unterzeichnete, scannte und sandte den Mietvertrag zurück, Vermieter unterzeichnete scannte und sandte Mietvertrag zurück). ... Der Mieter hat darauf bis heute nicht reagiert. Miete für den Dezember geht bis 18.12.2020 nicht ein!
Kündigungsfrist bei Mietvertrag aus 2001
vom 30.5.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe am 24.04.2001 einen Mietvertrag über eine Wohnung in München als Mieter abgeschlossen. ... Aus diesem Grund möchte ich die Wohnung zeitnah kündigen. ... Der Mieter kann spätestens 2 Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn nicht der Vermieter ein Berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. b) Verträge mit Verlängerungsklausel Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.06.2001 und Endet am 30.05.2002.
küntigung des mietvertrags
vom 19.7.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo sind am 15.4.08 in ein 1fam habe jetzt schriftlich gekündigt.aber der vermieter ist damit nicht ein verstanden,er sagt wir haben einen fünf jahres vertrag,habe jetzt eine anzeige in der zeitung auf gegeben und suche einen nachmieter,das geht.Er lehnt aber jeden ab,wieviel nachmieter muß ich bringen das ich aus dem vertrag komme,haben die wohnung gestrichen anfang februar,jetzt verlangt er das wir die ganze wohnung renoviren,sind aber ein gezogen da war nichts gemacht.Hoffe sie können mir weiter helfen im vorraus meinen herzlichen dank.
Sind die Bestimmungen zu den Schönheitsreparaturen gültig?
vom 23.11.2011 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Mieter (ein Paar) meiner 3,5-Zimmer-Wohnung (95 m²) haben den seit 1. ... Beendigung des Mietverhältnisses 21.1 Ende des Mietverhältnisses .... 21.2 Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache sorgfältig gereinigt und geputzt zurückzugeben; das gilt auch für die Teppichböden, soweit die Wohnung vom Vermieter damit ausgestattet ist." .... ... Von den Mietern ist nach einer Trennung zunächst nur die Mieterin in der Wohnung verblieben.
[Zeitmietvertrag] Stellung Nachmieter - Abgelehnt wg Reservierung
vom 1.9.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beruflich bedingt brauche ich diese Wohnung nicht mehr und habe deshalb gekündigt. ... Daraufhin habe ich die Wohnung zur Miet-Übernahme ausgeschrieben und eine potentielle Nachmieterin gefunden. ... In diesem Gespräch wurde ihr mitgeteilt, dass die Wohnung nicht zu vermieten sei, da der Besitzer - in dessen Name die Hausverwaltung tätig sei - die Wohnung für jemanden reserviert habe.
Vermieterfrage zur Eigenbedarfskündigung bei vertracktem Mietvertrag
vom 25.4.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Das Haus gehörte einer Bekannten und erst mit Verkauf der DG-Wohnung wurde das Haus grundbuchamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt. ... Jeder hat für seine Wohnung einen Mietvertrag abgeschlossen. ... Meine Bekannte möchte der Familie natürlich nicht kündigen, da sie berechtigter Weise befürchtet, ihre Wohnung nicht wieder vermieten zu können, allein schon wegen der ursprünglichen Konzeption des Hauses als Einfamilienhaus.
Hundehaltung in der Mietwohnung verboten
vom 15.5.2018 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Somit wurden immer allen Mietern die Hundehaltung verboten. ... Ich bin damals doch in die Wohnung gezogen, da sie bezahlbar ist und ich schnell eine Wohnung benötigt habe und wirklich unheimliches Glück hatte überhaupt so eine Wohnung zu finden in der Stadt in der ich lebe. Ich habe mich schon viel über den Verbot der Hundehaltung informiert im Internet und es ging klar hervor dass immer Interessen von Vermieter und Mieter abgewogen werden.
Wohnungsauflösung nach Heim unterbringung
vom 1.8.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Schwiegermutter zog 2009 von Hannover nach Essen und hat einen Mietvertrag mit der Immeo die eine fertige gestrichene Wohnung zur verfügung stellte. ... Ein anderen Teil zahlt das Sozialamt.Nun haben wir die Wohnung geräumt und gekündigt aber der Vermieter will uns erst zum 31.10 aus den Vertrag lassen ferner sollen wir sämtliche Räume neu streichen .
Renovierung nach Auszug / Schönheitsreparaturen - welche Renovierungsarbeiten von Mieter
vom 28.1.2011 35 € Historischer Preis
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Übergabeprotokoll): **Die Wohnung wird vollständig renoviert, einschl. ... Der Mieter verpflichtet sich, vor dem Einzug oder, falls dies nicht möglich ist, bis spätestens zum **bei Auszug** folgende Arbeiten an den Mieträumen vornehmen zu lassen: **Die Wohnung ist vollständig renoviert, einschl. ... Den Anspruch auf Geldersatz hat der Vermieter auch dann, wenn die für den Mieter bei Vertragsende fällig gewordenen Schönheitsreparaturen deshalb nicht zur Durchführung kommen können, weil der VErmieter in den Mieträumen bauliche Veränderungen vornimmt und deshalb die zuvor vom Mmieter ausgeführten Schönheitsreparaturen wieder zerstört würden. §16 Beendigung des Mietverhältnisses 1.
Kündigung der (Einlieger)-Wohnung wg. Eigenbedarf nach 3 Monaten
vom 15.10.2014 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als Kündigungsfrist wurde mir hier der 31.01.2015 genannt, bzw. hilfsweise (der Vermieter ist selbst Anwalt, wenn auch nur für Arbeitsrecht) zum 30.04.2015. ... Angeblich war dies laut Schreiben beim Abschluss des Vertrages im Juni 2014 nicht absehbar. ... Desweiteren ist die Miete hier sehr günstig, nur dadurch konnte ich mir endlich das ersehnte KFZ zulegen, das ich in Raten abzahle, welche ich nach dem Bezug einer neuen, (definitiv) teureren Wohnung nicht mehr zu bezahlen vermag.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-WohnungVermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. ... Nachfolgend aufgelistete Gegenstände wurden bereits von Ihnen zurückgegeben: -2 Handtuchhalter in Bad rechts -1 Handtuchhalter in Bad links -1 Spiegelschrank Bad (diese Liste ist unvollständig, im Keller befand sich auch ein Teil der Vorhangstangen, dafür gibt es Zeugen) Darüber hinaus fordere ich Sie auf den zurückbehaltenen Schlüssel der Wohnung herauszugeben.
Kaution nicht bezahlt
vom 10.11.2010 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, ich als Vermieter habe bis jetzt nur die Halbe Kaution erhalten. Ich habe einen Mietvertrag gemacht, die Wohnung nicht zimmerweise vermietet, sondern insgesamt und beide Mieter stehen auch auf einen Mietvertrag. ... Ich habe ein weiteres Schreiben der Arge erhalten, dass sie die Miete angewiesen haben, desweiteren wurden mir aber BEdingungen von der Arge diktioert, etwa, dass die Kaution nur fpr bestimmte Dinge verrechnen darf oder ich mit den Mietern kein Staffelmietvertrag machen darf etc...
Aufstellung Betreibskosten/umlagefähig auf Mieter
vom 21.2.2011 45 € Historischer Preis
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Die Kosten der gärtnerisch angelegten Flächen werden nicht umgelegt, nur eben das Schneeräumen und das Rasenmähen.Der Mieter darf den Garten mitbenutzen.Uns wurde nun gesagt,mangels anderweitiger Vereinbarung können wir die Mehrkosten nicht auf den Mieter umlegen.Es ist ein 2-Familienhaus,eine Wohnung vermietet.
Schönheitsreparaturen im Mietvertrag - was ist zu tun?
vom 25.6.2016 40 € Historischer Preis
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[Kästchen nicht angekreuzt] Der Mieter erhält die Wohnung in vollständig renoviertem Zustand. [handschriftlich vom Vermieter eingefügt] Die Wohnung ist nicht gestrichen. ... Hat der Mieter die Wohnung in umrenoviertem Zustand übernommen, dann beginnen die vorgenannten Fristen mit Vertragsbeginn zu laufen.