Mitglied direkt in Anspruch nehmen aufgrund wurzelnden Schaden in Gemeinschaft?
vom 28.7.2015
62 €
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Sehr geehrte Anwälte, Ist es wichtig, wo eine Schaden /Forderung ursächlich erwächst, um später dafür einen Titel zu bekommen ? (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/747.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 747 BGB: Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände">§ 747 BGB</a>) oder kann sich ein Gläubiger bei einem Schaden der ihm entstanden am Haus der Erbengemeinschaft ist auch an für ein Mitglied direkt halten und diesen verklagen ? Oder könnte man auch direkt unter Umgehung des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/747.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 747 ZPO: Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass">§ 747 ZPO</a> für diesen Fall gegen die Mitglieder oder einen vorgehen auch wenn der Schaden bzw die Forderung am Haus der Gemeinschaft begründet liegt Will man bzw. muss man sich an alle halten, bei Fällen die den Nachlass betreffen ?