Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
vom 18.10.2004
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich habe mit meinem Arbeitgeber fast zeitgleich mit Aufnahme meiner Tätigkeit als Automobilverkäufer im Oktober 2003 einen Nachtrag zum Anstellungvertrag ausgehandelt, worin ich einen Nettolohn beziehe, unabhängig von der Zahl der verkauften Fahrzeuge. Dieser Nachtrag war immer 3 Monate gültig und wurde bisher immer wieder im gleichen Umfang ,also immer die gleichen Zahlen, erneuert. Nun bin ich krankgeschrieben und die letzte Vereinbarung lief zum 31.08.2004 aus.