Mängel beim Kauf einer gebrauchten Immobilie
vom 23.9.2013
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Dies haben wir uns auch mit dem folgenden Passus im Notarvertrag bestätigen lassen: "Der verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind, die Bausubstanz in Ordnung ist und ein ehemaliger Feuchteschaden im Keller ordnungsgemäss beseitigt wurde."