Rechtsanwalt Klaus Wille
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sollten beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage nach dem neuen Wohnort einreichen. Auf dem Amt müßte die neue Anschrift vermerkt sein.
Dann können Sie einen Mahnbescheid gegen den Verkäufer beantragen. Sie sollten dies aber durch einen Anwalt vornehmen lassen.
Falls Sie dies alleine vornehmen wollen, so sollten Sie sich einen Vordruck eines Mahnbescheides kaufen und diesen ausfüllen. Die Anwälte haben diese Vordrucke auch.
Ich hoffe Ihnen damit einige Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Antwort
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