Frau XXX bestätigt den Empfang dieser Beträge. 2.Novation – Leibrente a.Für die Zeit nach der Ehescheidung verzichten wir gegenseitig auf den gesetzlichen nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall des Notbedarfs, gleichgültig, ob ein Unterhaltsanspruch gegenwärtig bereits erkennbar hervorgetreten ist oder nicht. b.Diesen Verzicht nehmen wir hiermit gegenseitig an. c.Der Verzicht gilt auch im Fall einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften oder der Rechtsprechung weiterhin. 3.Als Abfindung für den Verzicht auf den gesetzlichen nachehelichen Unterhalt vereinbaren wir folgende Leibrente, die nicht den Vorschriften über den gesetzlichen nachehelichen Unterhalt unterliegt. a.Ich, Herr XXX verpflichte mich, an meiner Ehefrau, Frau XXX – nachstehend kurz: „die Berechtigte" – als Leibrente ab Januar 2011 bis einschließlich dem Monat Mai 2013 monatlich einen Betrag i.H.v. ... Die mit XXX gekennzeichnete Beträge verstoßen nicht gegen die Guten Sitten (das soll heißen Sie hat genug Einkommen z.B. durch Vermietung, Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, Kindesunterhalt usw.). ... Meine große Sorge ist nur das ich durch die Selbstständigkeit evtl. zu einem größeren Vermögen kommen könnte und meine Frau evtl. sich einmischen könnte (z.B. in dem sie einen Teil des Vermögens oder plötzlich doch einen höheren Unterhalt als den im Vertrag festgelegten Betrag fordert).