Wenn allerdings jemand sein Haus oder einen anderen an seinen Sohn oder der Sohn an seinen Vater derart unter dem Wert verkauft, fragt man sich, ob ein derartiger Vertrag nicht den Maßstäben (anders als sonst) des § 134 BGB (bzw. nicht nach § 119 BGB wegen Irrtums anfechtbar ist) standhält, weil man regelmäßig (bei so naher Verwandschaft) davon ausgehen wird, dass sozusagen von Anfang an ein eigentlich nur ein teilentgeltlicher Verkauf beabsichtigt war, auch wenn das im Kaufvertrag nicht so zum Ausdruck gebracht worden ist??