Das Problem habe ich dem Verkäufer telefonisch (sowohl durch mich, als auch durch den VW-Mitarbeiter) sowie per Einschreiben angezeigt (das Einschreiben nahm er er an). ... Für eine erneute Reparatur, wurde vereinbart, dass ich den Wagen dem Händler bei Gelegenheit vorbei bringe. Da jetzt Ende März der Kauf mehr als 6 Monate her ist (in dieser Zeit muss ja der Händler nachweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war und danach ich als Käufer), stellt sich mir die Frage, ob ein Schreiben eines Anwaltes sinnvoll wäre, um klar zu stellen, dass der Händler den Schaden zu beheben hat oder ob meine Meldung des Schadens innerhalb der ersten 6 Monate hierfür ausreichend ist und abzuwarten bleibt, ob der Händler den Schaden anstandslos beheben wird, bevor weitere rechtliche Schritte zu tätigen sind.