Mietforderung rechtens? Sohn in U-Haft, fristlose Kündigung durch Vermieter
vom 1.3.2009
38 €
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Januar 2009 die Wohnung fristlos gekündigt, da 2 Monate im Verzug. ... Also die Kündigung selber ist nicht das Problem. ... Im Mietvertrag auf unbestimmte Zeit steht: "Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter durch den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters zeitweise leer stehen oder billiger vermietet werden müssen.