Wie kündige ich den Bauwerkvertrag mit einer Fertighausfirma?
vom 21.4.2020
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wir fühlen uns dem damit verbundenen finanziellen Risiko inzwischen nicht mehr gewachsen und haben fürs Erste unserem Berater gegenüber die Kündigung des Vertrags per E-Mail ausgesprochen. Laut Vertrag behält die Firma sich bei einer Kündigung gemäß §648 BGB vor, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 10% der Nettogesamtvertragssumme zu verlangen, wobei es dem Bauherrn freisteht nachzuweisen, dass Kosten in Höhe der geltend gemachten pauschalen Vergütung nicht entstanden sind.