Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Pferdepensionsvertrag (Titel des Dokuments) ist geregelt, dass der Preis erhöht werden kann, wenn sich beispielsweise Betriebskosten verändern " Bei Veränderungen der Betriebskosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der letzten Preisanpassung sowie nach einem Zeitablauf von mindestens 4 Monaten, ist der Betriebsinhaber berechtigt, eine Anpassung des Pensionspreises vorzunehmen, ohne dass es einer Kündigung und Neuabschließung des Vertrages bedarf. ... Der 31.01. wäre aber notwendig gewesen damit ich zumindest Ende März aus dem Vertrag komme.