Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte meine steuerliche Situation in diesem Jahr noch etwas optimieren und mich von der Fahrtenbuchmethode abwenden bzw. ein Privatnutzungsverbot in meinen Arbeitsvertrag einfließen lassen, da ich das KFZ sowieso kaum privat nutze. ... Die Ist-Situation gestaltet sich wie folgt: -Ich = Geschäftsführer der A GmbH -Gesellschafter der A GmbH zu 100% = B GmbH -Gesellschafter der B GmbH = Ich zu 49%, mein Vater zu 51% -Ich besitze kein privates KFZ Sind die Klausel „Die Privatnutzung des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer ist untersagt." im Arbeitsvertrag, ein korrekt geführtes Fahrtenbuch, aus welchem natürlich keine Privatfahrten ersichtlich sind, da keine vorgenommen wurden, sowie mein nicht beherrschender Einfluss ausreichend für das FA, um das Privatnutzungsverbot anzuerkennen?